FORTBILDUNGEN 2018
VERANTWORTLICHE PERSON IM ENTSORGUNGSFACHBETRIEB GEM. § 9 ABS. 3 EFBV
SOWIE SAMMLER, BEFÖRDERER, HÄNDLER UND MAKLER GEM. § 5 ABS. 3 ABFAEV
Bundesweit anerkannte Fortbildungsveranstaltungen für die verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb und Transportunternehmen gem. § 9 Absatz 3 Satz 2 EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung) und § 5 Absatz 3 AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung).
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt die Anforderungen an die Zertifizierung von Entsorgungsunternehmen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und das Handeln und Makeln von Abfällen.
In § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV fordert die Entsorgungsfachbetriebeverordnung, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilzunehmen haben. In diesen Fortbildungen sollen Kenntnisse der Anlage 1 EfbV vermittelt werden, so dass die Teilnehmer über einen aktuellen Wissensstand verfügen.
Verantwortlichen Personen, die in der Transportgenehmigung, der Beförderungserlaubnis oder der Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) genannt sind, haben sich gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre fortzubilden.
SCHULUNGSINHALTE:
- Novelle Abfallrahmenrichtlinie
- Entwicklungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz:
Hierarchie und Wegfall der Heizwertklausel
Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie
Abfallende
Nebenprodukt
- Rechtsprechung zur gewerblichen Sammlung
- Gewerbeabfallverordnung - Vollzugshilfe
- Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Entsorgungsfachbetriebeverordnung - Vollzugshilfe
- Aktuelle Abfallbeauftragtenverordnung
- Neue Klärschlammverordnung
- Eckpunkte Novelle Bioabfallverordnung
- Haftung und Zuverlässigkeit
- Abfalleinstufung u.a. HP 14 ökotoxisch
- POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV),
- Update Nachweisführung
- Neuerungen beim Verbringungsrecht
- Update ElektroG
- Entwurf Mantelverordnung: Wie geht es weiter?
- ...
Die Schulungsinhalte werden laufend aktualisiert!
FACHKUNDENACHWEISE?
Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung der Schulung eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV. Die Veranstaltungen sind nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung und § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung bundesweit behördlich anerkannt. Die Schulung gilt ebenso als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung, wenn die Vorqualifikation vorliegt.
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Veranstaltungsort? |
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Hotel-Restaurant Wipperaue
Wipperaue 3
42699 Solingen |
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Referenten? |
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Dr. Ralf Kaminski,
avocado Rechtsanwälte, Köln
Annette Zech
proenvi GmbH, Solingen |
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Konditionen? |
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€ 545,-- pro Person zzgl. MwSt |
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Leistungen? |
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Seminarteilnahme,
Fachkundenachweis, Schulungsdokumentation, aktuelle Beck-Texte Kreislaufwirtschaftsgesetz, Mittagsmenü und
Getränke. |
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Zielgruppe |
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Verantwortliche Personen in Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, Entsorgungsfachbetrieben, Containerdiensten sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. |
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Veranstaltungsbeginn und Wegbeschreibung?
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Die Fortbildung gemäß EfbV und AbfAEV beginnt um 09:00 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr.
Wegbeschreibung Wipperaue Solingen |
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Anreise? |
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Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Rechnung und eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort.
Falls Sie eine Übernachtungsmöglichkeit buchen möchten, können Sie z. B. im Veranstaltungshotel unter Tel. 0212/2336270 oder info@wipperaue.de und dem Stichwort “PROENVI” eine Reservierung vornehmen. |
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Termine und Anmeldung 2018: |
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Anmeldung Online: 14. - 15.11.2018 I ausgebucht
Anmeldung Online: 21. - 22.11.2018 I ausgebucht
Anmeldung Online: 27. - 28.11.2018 I ausgebucht
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Termine und Anmeldung 2019  |