Bundesweit behördlich anerkanntes Fachkundeseminar für Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (
AbfBeauftrV).
Der Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen. Die Aufgaben sind im § 60
KrWG detailliert beschrieben.
Die Schulung vermittelt die Kenntnisse, die in der Anlage 1 der Abfallbeauftragtenverordnung vorgegeben sind.
Der Grundkurs richtet sich u.a. an Mitarbeiter / innen von Abfallerzeugern und -entsorgern sowie
Unternehmen, die freiwillige und gesetzlich vorgeschriebene Rücknahmen durchführen und als Abfallbeauftragte gemäß § 59 KrWG bestellt werden sollen. Außerdem ist eine Teilnahme sinnvoll, um sich einen umfassenden Überblick über das Abfallrecht und angrenzende Rechtsgebiete zu verschaffen.