Die Mantelverordnung kommt spät, aber gewaltig. Nach jahrelangem Anlauf: Bundesgesetzblatt am 16.07.2021. Inkrafttreten am 01.08.2023. Folge: Bei der Mineralik bleibt kein Stein auf dem anderen. Ist das Schwarzmalerei oder Licht am Ende des Tunnels? Wir widmen uns der Frage.
Vier Teile umhüllt er, der Mantel: Ersatzbaustoffverordnung, Bundes-Bodenschutzverordnung, geänderte Deponie- und angepasste Gewerbeabfallverordnung. Damit die ummantelten mineralischen Brocken nicht zu groß werden, wollen wir die Einzelteile nach dem Brecher und der ersten Separationsstufe gesondert betrachten. Mit der Ersatzbaustoffverordnung geht es los. Die Staffel wird aber fortgesetzt.
Teil 1: Die Ersatzbaustoffverordnung
- Was sind mineralische Ersatzbaustoffe?
- Ist die Liste der geregelten Stoffe in der Verordnung abschließend?
- Welche Anforderungen werden an Aufbereitungsanlagen gestellt?
- Wie sieht die künftige Güteüberwachung aus?
- Was sind die Einbaubedingungen für die Verwendung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken?
- Können wir uns von den Z-Werten der LAGA verabschieden?
- Was gilt bei Probenahme und Analytik?
- Wird die Ersatzbaustoffverordnung den Einsatz von Rezyklaten fördern oder erschweren?
- Hat die Verordnung Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung bei Bauvorhaben?
- Wird es Deponieknappheit geben?
- Wird Bauen teurer?
- ... und, und, und.
Antworten auf diese Fragen brauchen Erzeuger, Entsorger und Verwender von mineralischen Abfällen, wie etwa Aufbereiter, alle am (Straßen)bau Beteiligten, Planer und Gutachter in diesem Bereich. Mineralische Abfälle im Sinne der Verordnung sind u. a. Aschen und Schlacken aus thermischen Prozessen der Produktion und der Entsorgung, diverse Stoffe aus dem Baubereich, Boden, Gleisschotter oder Gießereisande.
Unsere Referenten:
Dr. Gila Merschel hat die Ersatzbaustoffverordnung im Umweltministerium des Bundes auf die Zielgerade gebracht. Sie hat die Verordnung in wesentlichen Teilen (mit)gestaltet. Sie wird den Teilnehmern des Online-Updates die Inhalte des komplexen Regelwerks näherbringen und erläutern, worauf die Beteiligten sehr bald zu achten haben werden.
Dr. Ralf Kaminski betrachtet die Verordnung aus der Sicht des Rechtsanwenders und Praktikers. Er wird darstellen, wo im Detail Klärungsbedarf besteht und sich der Frage widmen, wie die To-Do-Liste im Unternehmen bis zum Inkrafttreten des Regelwerks aussieht. Was muss ich tun, um mein Unternehmen auf einen rechtskonformen Betrieb unter Geltung der Verordnung vorzubereiten?
Teil 2 der Staffel folgt in Kürze.
Thema wird die Verfüllung von Abgrabungen unter Geltung der neuen Bundes-Bodenschutzverordnung sein.
Über den Termin werden wir Sie informieren.