Das Zusatzmodul “Betriebsbeauftragte/r für Abfall / Abfallbeauftragte/r” richtet sich an TeilnehmerInnen,
die bereits einen Grundkurs für die “
Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb” nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV besucht haben und schließt mit der Teilnahmebescheinigung “Zusatzmodul: Betriebsbeauftragte/r für Abfall” ab.
Schulungsinhalte gemäß Anlage 1 Nr. II AbfBeauftrV
Das Verfahren zur Bestellung von Abfallbeauftragten.
Die Rechte der Abfallbeauftragten insbesondere
- das Vortragsrecht,
- das Benachteiligungsverbot,
- den Kündigungsschutz.
Die Pflichten der Abfallbeauftragten, u.a.
- die Kontrolle der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften,
- die Information der Betriebsangehörigen über Belange der Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen,
- die Abgabe von Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen und Vorschläge zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren sowie zur Herstellung umweltfreundlicher und abfallarmer Erzeugnisse,
- die Erstellung eines jährlichen, schriftlichen Berichtes an den zur Bestellung Verpflichteten über die nach § 60 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen,
- Optimierungspotenziale bei Abfällen: Reduzierung von Entsorgungskosten durch Methoden zur kostenoptimalen Abfallwirtschaft.
Die Referentin ist als externe Betriebsbeauftragte für Abfall bei diversen Abfallerzeugern bestellt.
Sie erhalten viele Praxishinweise wie Sie Ihre neuen Aufgaben systematisch umsetzen können.
Es ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen und den gedanklichen Austausch mit den anderen Teilnehmern eingeplant.
Mit der Teilnahme am Seminar "Zusatzmodul Abfallbeauftragte/r" erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkunde gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV.
Diese ist nur in Verbindung mit der Teilnahmebescheinigung eines Grundkurses gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) gültig.